Infolge der restriktiven und sehr oft ändernden Zollvorschriften können wir für die folgenden Regionen nur unverbindliche Angaben abgeben:
Verschiedene Länder in Asien
Südamerika
Afrika
Für Umzugsgut und Hausrat werden weltweit - abgesehen von einigen Ausnahmen - keine Zollabgaben erhoben. Bedingung hierfür ist jedoch in der Regel, dass alle Gegenstände während mindestens 12 Monaten vor dem Umzug benutzt wurden. Zur zoll- und steuerfreien Einfuhr von Umzugsgut sind in den meisten Ländern folgende Dokumente beizubringen:
detaillierte Inventarlisten
Arbeitsbewilligung oder Arbeitsvertrag
Aufenthaltsbewilligung
Reisepass
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken ist in vielen Ländern gänzlich untersagt oder nur gegen Bezahlung von teilweise sehr hohen Einfuhrabgaben möglich.
Die Einfuhr von Neumaterial oder von Gegenständen, die weniger als 12 Monate in Gebrauch waren, ist in vielen Ländern abgabenpflichtig.
Die Zollbestimmungen für Fahrzeuge (z.B. Autos, Motorräder, Schiffe, Flugzeuge etc.) sind je nach Land sehr verschieden.
Einige Länder verlangen während der Zollabfertigung die Anwesenheit des Importeurs. Generell gültige Angaben für einen Auslandumzug sind nicht möglich. Jeder Umzug verlangt eine kompetente Beratung und individuelle Betreuung bis zur Auslieferung im Bestimmungsland.
Swiss Moving Service AG erfüllt alle Voraussetzungen für das gute Gelingen eines Auslandumzuges, sei dies nach einer Grossstadt in Nordamerika oder einem entfernten Winkel in der Südsee.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Spezialisten selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Vollservice
Speziell geeignet für komplette Wohnungs- und Hauseinrichtungen - Sie übernehmen keine Packarbeiten.
Unser Ecoservice zeichnet sich besonders dafür aus, dass Sie sehr viele Arbeiten und Leistungen selber erbringen und dadurch auch Kosten sparen können.